Weitere Entscheidung unten: KG, 26.05.2005

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   KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05   

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https://dejure.org/2005,4563
KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05 (https://dejure.org/2005,4563)
KG, Entscheidung vom 24.05.2005 - 1 W 91/05 (https://dejure.org/2005,4563)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 (https://dejure.org/2005,4563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die zwangsweise Unterbringung eines psychisch Kranken; Behandlung einer nicht heilbaren chronischen paranoiden Psychose; Qualitative Anforderungen an ein Sachverständigengutachten; Zeitliche Verwertbarkeit von Gutachten; Verhältnismäßigkeit einer ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Krankheitseinsicht und Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Zur Notwendigkeit einer Unterbringung zum Zweck der Heilbehandlung bei fehlender Krankheitseinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1777 (Ls.)
  • KGReport 2005, 621
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Dabei ist die Erforderlichkeit der Unterbringung einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (BVerfG, NJW 1998, 1774/1795).

    Die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nur zulässig, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (BVerfG, NJW 1998, 1774/1795).

  • LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99

    Absperren einer Wohnungstür

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Der Hinweis des Betroffenen auf die Entscheidung des Landgerichts Frankf./M. FamRZ 1993, 478 (ähnlich OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1123 bei einem Betroffenen mit' z. Zt. unbekanntem Aufenthalt) verkennt, dass jener Fall im Tatsächlichen anders gelagert war, weil nach dem dort eingeholten ärztlichen Gutachten eine Heilbehandlung des Betroffenen mangels Einvernehmens nicht Erfolg versprechend war.
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Es stellt eine in den Einzelheiten nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsgrundlage für den Vormundschaftsrichter dar (vgl. Senat, KG-Report 1995, 248; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 118).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Das Beschwerdegericht darf weder von Amts wegen noch auf Antrag über eine andere Angelegenheit entscheiden als über diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Verfügung ist (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 328; BayObLGZ 1997, 213 ff; Jansen, FGG, 2. Aufl. § 23, Rdn. 4; Keidel/Kuntze, FGG, 15. Aufl., § 23 Rn. 7 m. w. Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 12.11.1992 - 9 T 428/92
    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Der Hinweis des Betroffenen auf die Entscheidung des Landgerichts Frankf./M. FamRZ 1993, 478 (ähnlich OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1123 bei einem Betroffenen mit' z. Zt. unbekanntem Aufenthalt) verkennt, dass jener Fall im Tatsächlichen anders gelagert war, weil nach dem dort eingeholten ärztlichen Gutachten eine Heilbehandlung des Betroffenen mangels Einvernehmens nicht Erfolg versprechend war.
  • OLG Stuttgart, 12.04.1979 - 8 W 153/79
    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Das Beschwerdegericht darf weder von Amts wegen noch auf Antrag über eine andere Angelegenheit entscheiden als über diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Verfügung ist (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 328; BayObLGZ 1997, 213 ff; Jansen, FGG, 2. Aufl. § 23, Rdn. 4; Keidel/Kuntze, FGG, 15. Aufl., § 23 Rn. 7 m. w. Nachw.).
  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Gericht der weiteren Beschwerde lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLGReport 2005, 621, 623).

    Zudem muss die Heilbehandlung hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten (Senat, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Im Rahmen der auf Rechtsfehler beschränkten Prüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (vgl. Senat, OLG-Report 2005, 621, 623) ergeben sich keine Bedenken dagegen, dass die Genehmigung der Unterbringung maßgeblich auf diesen Feststellungen beruhte.

  • KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03

    Unterbringung: Zulässigkeit einer Unterbringung zur medikamentösen Behandlung;

    Die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nur zulässig, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (BVerfG, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 622).

    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Allerdings folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass eine zwangsweise Unterbringung nicht geeignet und damit nicht erforderlich ist, wenn die beabsichtigte Heilbehandlung keinen Erfolg verspricht (Senat, OLG-Report 2005, 621, 623).

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Die Anforderungen, die hier an die gutachterlichen Äußerungen zu stellen waren, mussten auch deshalb besonders hoch sein, weil sich in der Akte keine weiteren Fachgutachten etwa aus früheren Unterbringungs- oder Betreuungsverfahren befinden, die eine Überprüfung der Angaben des Sachverständigen Dr. Mnnnn erlaubt hätten (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 622).
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur

    Eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nämlich bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).

    Sie wird dann unzulässig (vgl. KG, KGR 2005, 621 (623); SchlHOLG OLGR 2000, 140), weil im Sinne der vorgenannten Bestimmung nicht notwendig ist, was keinen Erfolg verspricht (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 316 (317); zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 19.02.2007 - 3 T 40/07).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Insofern ist eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung aber bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Betroffenen bzw. für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden ( BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; OLG München , OLG-Report 2006, Seiten 472 ff.; KG Berlin , KG-Report 2005, Seiten 621 f.; BayObLG , BayObLGR 2004, Seite 394; LG Kassel , BtPrax 2013, Seiten 72 ff. = FamRZ 2013, Seiten 1605 f. ).
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLGReport 2005, 621, 623).
  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).
  • KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09

    Betreuung: Notwendigkeit der Betreuerbestellung für den Aufgabenkreis

    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).
  • LG Kassel, 27.06.2011 - 3 T 343/11

    Betreuung: Unterbringung durch einstweilige Anordnung bei unzureichendem

    Danach sind die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die fortdauernde Heilbehandlung des Beschwerdeführers durch seine Unterbringung sichergestellt werden darf, erfüllt; denn die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).
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Rechtsprechung
   KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6287
KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05 (https://dejure.org/2005,6287)
KG, Entscheidung vom 26.05.2005 - 16 UF 22/05 (https://dejure.org/2005,6287)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - 16 UF 22/05 (https://dejure.org/2005,6287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Regelung des Versorgungsausgleichs nach der Ehescheidung durch Begründung von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung; Ausgleich aller der Versorgung wegen Alters oder Berufsunfähigkeit dienen Anrechte; Beruhen der Leistung des Pflegegeldes und die ...

  • Judicialis

    BGB § 1587; ; BGB § 1587 Abs. 1; ; BGB § 1587 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1587 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1587 c; ; SGB XI § 13 Abs. 6; ; SGB XI § 19; ; SGB XI § 36; ; SGB XI § 37

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587 Abs. Satz 1
    Zur Einbeziehung der wegen häuslicher Pflege gezahlten Altersvorsorge bzw. der insoweit entstandenen Altersanwartschaften in den Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 45 (Kurzinformation)

    §§ 1587, 1587c BGB; §§ 19, 36, 37 SGB XI
    Altersanwartschaften und Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 210
  • KGReport 2005, 621
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 132/85

    Einbeziehung einer lebenslangen Geldrente aufgrund der Übertragung von

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05
    Anrechte auf Leistungen mit anderer Zweckbestimmung (dazu BGH NJW-RR 1988, 1090) gehören nicht dazu.

    Entscheidend ist, ob die Leistungen Versorgungs- oder Entgeltcharakter haben (BGH FamRZ 1988, 936).

  • BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 55/83

    Ausschluß des nachehelichen Unterhalts wegen Fehlverhaltens der Ehefrau;

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05
    Dass, wann und mit welchem Erfolg sie den Antragsteller zur Mithilfe im Haushalt oder bei der Versorgung des behinderten Sohnes erfolglos aufgefordert hat, trägt die für den Ausschlusstatbestand des § 1587 c BGB darlegungsbelastete (vgl. dazu BGH NJW 1985, 2266) Antragsgegnerin nicht vor.
  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 789/81

    Einbeziehung von durch nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags entrichtete

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05
    Diese Möglichkeit eröffnet § 1587 c BGB nicht (BGH FamRZ 1985, 687).
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZB 147/90

    Einbeziehung von Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05
    Anders als etwa Leistungen nach dem KLG (dazu: BGH NJW 1991, 1825 f), die den Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 allein wegen der Geburt eines Kindes "als Anerkennung" gezahlt wird, ohne auf eine tatsächlich erbrachte Erziehungsleistung abzustellen, werden Altersanwartschaften nach § 2 Abs. 6 des Gesetzes über Pflegeleistungen jedoch nur dann begründet, wenn, soweit und solange die häusliche Pflege des nach dem SGB XI Pflegebedürftigen durch eine von dem Pflegebedürftigen selbst beschaffte Pflegehilfe (§ 36 SGB XI) freiwillig und nicht erwerbsmäßig erbracht wird.
  • Drs-Bund, 24.02.1999 - BT-Drs 14/407
    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05
    Zwar bleiben Pflegegeld nach § 37 SGB XI oder vergleichbare Leistung, die an eine Pflegeperson weitergeleitet werden, bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen der Pflegeperson in der Regel unberücksichtigt, § 13 Abs. 6 SGB XI. Mit dieser Regelung verfolgte der Gesetzgeber sozialpolitische Anliegen (BT-Drucks 14/407 Seite 4), die häusliche Pflege zu fördern und die Pflegebereitschaft und -fähigkeit im häuslichen Bereich zu stärken (dazu Udsching, SGB XI § 13 Rdnr. 25).
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